Bedingungen bei der Besamung Ihrer Stute:
- Das Decken Ihrer Stute erfolgt unter den allgemeinen Bedingungen des Verbandes der KWPN-Hengsthalter, einschließlich nachträglich eingereichter Änderungen und Ergänzungen.
- Bitte geben Sie bei der Erstbesamung oder bei der Anlieferung Ihrer Stute auf unserer EU-Deckstation die korrekte Stuten- und Besitzerdaten an. Bringen Sie den Pferdepass mit. Dieser verbleibt für die Dauer des Aufenthalts Ihrer Stute auf unserer Station.
- Deckstation van Uytert übernimmt keine Haftung für Schäden, Krankheiten, EVA/CEM-Kontaminationen, Verletzungen von Personen, Tieren, Transportmitteln oder Sonstiges.
- Die Decksaison endet am 01. September 2025.
- Mit der Bestellung und Entgegennahme des Spermas hat der Stutenbesitzer unsere Deck- und Zahlungsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Dienstleistung
- Zugelassene SWS und Besamungsstation.
- Alle SWS-Hengste sind über unsere Station verfügbar.
- Beratung bei der Partnerwahl Ihrer Stute.
- Wir können Ihnen auch beim Ankauf von Fohlen/Pferd direkt von unseren Züchtern helfen.
- Versicherung Ihres Pferdes oder Fohlens.
- Internetservice und digitaler Newsletter.
- Sonntags kann das Sperma oder die Stuten bis 12 Uhr Mittags abgeholt/gebracht werden. Nach 12.00 Uhr sind wir geschlossen.
Tierarztkosten
- Die Stutenbetreuung auf unserer Deckstation wird seit 32 Jahren täglich von unserem Tierarzt Henk Schutte übernommen. An 7 Tagen in der Woche können Sie Ihre Stute zwischen 8.30 und 10.00 Uhr morgens auf unserer EU-Deckstation anbieten. Für die auf unserer EU-Deckstation angebotenen Stuten betragen die Kosten einmalig € 175,- (zzgl. MwSt.). Dazu gehören die Eizellenkontrolle und die Trächtigkeitsuntersuchung. Zusätzliche Tierarztkosten und Maßnahmen gehen auf Kosten und Risiko des Besitzers. Stuten für TG-Sperma werden öfter untersucht und dafür werden € 250,- (zzgl. MwSt.) berechnet.
Deckgebühren
- Sind ohne Mehrwertsteuer, Stammbuch- und Überweisungskosten.
- Die Decktaxe besteht aus: Fixes Deckgeld (€ 300,-) + Trächtigkeitsprämie = Decktaxe Total.
- Um Anspruch zu nehmen auf Rückzahlung der Trächtigkeitsprämie der Saison 2025, müssen Sie vor dem Stichtag 1.Oktober 2025 eine schriftliche veterinäre Nicht-Trächtigkeitsbescheinigung von Ihre Stute bei unsere EU-Deckstation einreichen. Nach dem 1.Oktober 2025 können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen auf die Rückzahlung der Trächtigkeitsprämie.
- Für eine vor dem 1.Oktober 2025 bescheinigte Nicht-tragende Stute wird nur das Fixes Deckgeld von €300,- (zzgl.MwSt.) und eventuelle Versand- und EU-kosten berechnet.
- Bieten Sie Ihre Stute 2026 erneut zur Besamung an, erhalten Sie € 100,- Rabatt auf der Decktaxe Total.
- Dies gilt für die zur Deckung auf unserer Station stehenden Hengste.
Bestellungen/Versand
WICHTIG! Um sicherzustellen, dass wir Ihre Bestellung rechtzeitig bearbeiten können, brauchen wir 2 Arbeitstage vor den ersten Versand eine schriftliche Anmeldung der Stute.
- Bitte Mailen Sie dazu an orders@uytert.nl alle benötigte daten:
- Gewünschter Hengst
- Samenart (Frischsamen o. Tiefgefrier-Samen)
- Name Züchters und vollständige Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Züchters
- Rechnungsadresse (wenn abweichend Postadressse)
- USt-idNR (wenn anwendbar)
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie des Abstammungsnachweises)
- Angabe genaue Lieferadresse und Telefonnummer, falls abweichend vom Züchter
- EU-Traces Nummer (Wenn keine EU-Traces Nummer nicht vorhanden ist, informieren Sie bitte bei Ihren Tierartzt).
- Achtung: Ab den 1. Juni 2023 kann bei Kontrolle ohne freigeschaltete oder validierte EU-Traces Nummer kein Samen ins Ausland geschickt werden.
- Angabe des besamenden Tierarztes/Verwenders.
- Anwendung: Besamung, Tragmutter oder ICSI.
- Deckschein bitte zu senden.
Samenbestellungen außerhalb der Niederlande müssen bis 9:00 Uhr afgegeben sein um Ihre Bestellungen den gleichen Tag zusenden zu können.
- Samenbestellungen vorzugsweise per E-Mail zusenden an: orders@uytert.nl
- Die Versandkosten zu anderen KI-Stationen werden dem Stutenbesitzer in Rechnung gestellt.
- Wenn Sperma für eine Embryonenspülung/ICSI vorgesehen ist, muss uns dies bei der ersten Bestellung mitgeteilt werden.
- Bei einem Embryotransfer wird eine Deckgebühr pro gespülten Embryo fällig.
- Die Besamung wird an das Stammbuch weitergegeben nach Zahlung der vollständige Deckgebühr, Versand- und EU-Kosten.
- Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen
- Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden!
- Wenn die Hengste in dieser Saison aus besonderen Gründen (bei einer Schau, Krankheit, Verletzung, etc.) nicht zur Verfügung stehen, können Sie TG-Sperma verwenden (falls verfügbar) oder einen anderen Hengst unserer Station einsetzen. Die Rechnung wird auf der Grundlage des zuletzt eingesetzten Hengstes erstellt.
- Die Versandkosten zum Tierarzt, Hausadresse oder Stalladresse werden in Rechnung gestellt.
- Versand- und EU-Kosten von ausländischen Hengsten werden pro Sendung berechnet.
- Die Versandkosten für TG-Samen werden weiterberechnet.
- Für Besamungen mit ausländischen Hengsten und/oder Pailletten, die TG selbst geliefert werden, wird eine Besamungsgebühr erhoben.
- Versand zu Deutschland erfolgt mit HippoXpress zu aktuell gültigen Gebühr. Abhänging von der PLZ wird der Samen den gleichen Tag oder den nächsten Tag geliefert.
Bezahlung ausländischen Kunden
- Rechnungen an Kunden im Ausland (mit Ausnahme von Rechnungen für ICSI und TG-Samen) werden spätestens 14 Tage nach der ersten Bestellung (mit Ausnahmen gesonderte Absprache) versandt.
- Diese Rechnung beinhaltet die totale Decktaxe des zu diesem Zeitpunkt ausgewählten Hengstes.
- Die Rechnung der Versand-und EU-kosten wird Ihnen nach der letzten Bestellung in der Saison zu gesendet.
- Ist die Stute am Ende der Saison nicht tragend oder wurde auf einen günstigeren Hengst umgestiegen, wird der zu viel gezahlte Betrag zunächst mit den offenen Posten (wie z.B. Verwaltungs-, Versand- und Exportkosten) verrechnet.
- Die nicht abgerechneten Kosten sowie die Decktaxendifferenz bei Hengstwechsel auf einen teureren Hengst werden nachträglich in Rechnung gestellt.
- Bei Stuten die zur Bedeckung auf unserer Station verblieben, muss die Rechnung vor der Abholung der Stuten bezahlt werden.
Regelung Hengststation bezüglich ICSI
Wendet ein Züchter die innovative ICSI-Methode an, berechnen wir zunächst einmalig die totale Decktaxe des Hengstes. Bei mehreren geborenen Fohlen berechnen wir die totale Decktaxe für jedes lebend geborene Fohlen (2. und folgende).
Daher wird nicht pro gespültem Embryo Decktaxe erhoben, da diese Methode bereits mit hohen Kosten für den Züchter verbunden ist. Wir finden es fair, wenn nur bei mehreren lebenden Fohlen bezahlt wird.
Pensionskosten
- Stute mit Fohlen € 15.- pro Tag zzgl. MwSt
- Stute ohne Fohlen € 13.50 pro Tag zzgl. MwSt
Weidegang
- Stute ohne Fohlen € 10,- pro Tag zzgl. MwSt.
Stuten, die sich auf unsere EU-Besamungsstation aufhalten, müssen gegen Influenza geimpft sein und vorzugsweise auch für Rhino.
Geben Sie den Stutenpass in unserem Büro ab, wenn Sie Ihre Stute anliefern.